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Einverständniserklärung: Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sind wir dazu verpflichtet die Kundenkontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens bzw. Verlassens des Salons zu dokumentieren. Hintergrund dieser Pflicht ist die pandemische Verbreitung einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 16 Absatz 2 Satz 3 Infektionsschutzgesetz sind wir dazu verpflichtet nach Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden Ihre Kontaktdaten an diese zu übermitteln, damit eine etwaig vorhandene Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 c), d), e) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Ihre betreffenden Daten werden bis spätestens nach dem Ende der Pandemie gespeichert und danach unverzüglich gelöscht. Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung unter den in Art. 16 bis 18 DSGVO genannten Voraussetzungen. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Bestätigung Ja Ich bin damit einverstanden dass meine Kontaktdaten zum Zweck der Nachverfolgbarkeit der Infektionskette gespeichert werden.
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